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   BGH, 19.11.1965 - IV ZR 238/64   

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https://dejure.org/1965,4114
BGH, 19.11.1965 - IV ZR 238/64 (https://dejure.org/1965,4114)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1965 - IV ZR 238/64 (https://dejure.org/1965,4114)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1965 - IV ZR 238/64 (https://dejure.org/1965,4114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustehen eines Anspruchs wegen eines Ausbildungsschadens neben einem Anspruch wegen Berufsschadens - Zeitpunkt für die Beendigung eines Entschädigungszeitraums durch eine ausgeübte Erwerbstätigkeit - Anspruch wegen einer verfolgungsbedingten Entlassung aus dem privaten ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1965 - IV ZR 223/64

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen durch Verdrängung aus

    Auszug aus BGH, 19.11.1965 - IV ZR 238/64
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Oktober 1965 - IV ZR 223/64 - eingehend dargelegt hat, schließt die Neufassung, die die Vorschrift des § 75 BEG durch Art. 1 Nr. 44 des BEG-Schlußgesetzes erhalten hat, die Annahme aus, daß für eine verheiratete Frau der Entschädigungszeitraum ohne weiteres dann ende, wenn für sie nach den Verhältnissen, in denen sie lebe, eine Berufstätigkeit nicht üblich sei oder sie die Möglichkeit zu einer üblichen Erwerbstätigkeit mit den üblichen Erträgnissen habe, wie auch die Eingliederung in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Aufnahmelandes als solche keinen Beendigungsgrund für den Entschädigungszeitraum mehr darstellt.
  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 199/65

    Rechtsmittel

    Wegen der Einzelheiten ist auf die darüber ergangenen Entscheidungen des Senats zu verweisen (Urteile RzW 1966, 135 Nr. 33, 361 Nr. 20; ferner Urteile vom 19. November 1965 - IV ZR 238/64 - und vom 30. März 1966 - IV ZR 19/65 -).
  • BGH, 17.12.1965 - IV ZR 293/64

    Entschädigungszeitraum wegen erlittenen Berufsschadens - Berechnung des

    Auf das RzW 1966, 135 Nr. 33 veröffentlichte Urteil des Senats vom 13. Oktober 1965 - IV ZR 223/64 -, das sich mit diesen Fragen befaßt, sowie auf das einen ähnlichen Sachverhalt behandelnde Urteil vom 19. November 1965 - IV ZR 238/64 - wird Bezug genommen.
  • BGH, 05.10.1966 - IV ZR 132/65

    Rechtsmittel

    Wegen der Einzelheiten ist auf die seit der Verkündung des BEG-Schlußgesetzes ergangenen Entscheidungen des Senats, in denen das näher ausgeführt ist, zu verweisen (Urteil RzW 1966, 135 Nr. 33 sowie Urteile vom 19. November 1965 IV ZR 238/64 und vom 30. März 1966 IV ZR 19/65).
  • BGH, 30.03.1966 - IV ZR 19/65

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem RzW 1966, 135 Nr. 33 veröffentlichten Urteil, auf das er in dem weiteren Urteil vom 19. November 1965 - IV ZR 238/64 - Bezug genommen hat, eingehend dargelegt hat, schließt die Neufassung, die die Vorschrift des § 75 BEG durch Art. 1 Nr. 44 BEG-SchlußG erhalten hat, die Annahme aus, daß für eine verheiratete Frau der Entschädigungszeitraum ohne weiteres dann ende, wenn für sie nach den Verhältnissen, in denen sie lebe, eine Berufstätigkeit nicht üblich sei oder sie die Möglichkeit zu einer üblichen Erwerbstätigkeit mit den üblichen Erträgnissen habe, wie auch die Eingliederung in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Aufnahmelandes als solche keinen Beendigungsgrund für den Entschädigungszeitraum mehr darstelle.
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